Wir können jeden Cent gebrauchen wenn es 2013 und 2014 in den Wahlkampf geht. Die Piraten sind dafür bekannt mit wenig Geld und ohne PR-Agenturen das Meiste heraus zu holen, wir können also versichern, das jede Spende bedacht und effektiv behandelt wird.

Man kann unsere Spende auch an einen Zweck binden. Diesen müssen wir nach dem Parteiengesetz einhalten oder das Geld zurück überweisen. Aktuell ist der Verwendungszweck “Kreisverband Chemnitz – Büro und Öffentlichkeitsarbeit” für uns am nützlichsten.

via Überweisung

Der Kreisverband Chemnitz der Piratenpartei verfügt über ein eigenes Bankkonto bei der Deutschen Skatbank, auf das Spenden überwiesen werden können. Unsere Bankverbindung lautet:

Deutsche Skatbank
KontoNr.: 4519124
BLZ: 83065410
Verwendungszweck: Spende – Kreisverband Chemnitz

Es fallen die bankübliche Gebühren für eine Überweisung an (innerhalb Deutschlands meist kostenfrei). Bitte achtet auf die Angabe des Verwendungszwecks, da wir die Spenden sonst an die Landespartei abgeben müssen.

Rechtlicher Hinweis

Gemäß Parteiengesetz sind wir verpflichtet:

  • bei Spendern, deren Gesamtspendenbetrag 10.000 Euro pro Jahr übersteigt, Name und Anschrift bekannt zu machen.
  • Barspenden und Spenden von Ausländern abzulehnen, falls diese mehr als 1.000 Euro betragen

Steuerliche Absetzbarkeit

Für Parteispenden wird dem Steuerpflichtigen ein Abzug von der tariflichen Einkommensteuer mit 50 Prozent der Spende, höchstens aber 825 Euro (bei Zusammenveranlagung 1.650 Euro) EStG § 34g gewährt. Der restliche Spendenbetrag kann in der Höhe von insgesamt 1.650 € (Ledige)/ 3.300 (Verheiratete) EStG § 10 b Absatz 2 im Kalenderjahr als Sonderausgaben abgezogen werden. Absetzbar sind nur Parteispenden von natürlichen Personen – juristische Personen (Firmen) können Parteispenden nicht absetzen.

(Auszug aus der Wikipedia)